![]() |
||||||
| Versteigerungsbedingungen | ||||||
Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften gegen Barzahlung des Kaufpreises in EUR. Diese Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines Gebotes anerkannt. Der Zuschlagspreis ist Nettopreis im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes und bildet die Rechnungsgrundlage für das vom Ersteigerer zu zahlende Aufgeld von 15%. Auf den daraus entstehenden Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die z.Zt. gültige Mehrwertsteuer (s.u.)erhoben. Ausländischen Käufern aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft wird die in Deutschland gültige Umsatzsteuer berechnet. Anderen ausländischen Käufern (aus Drittländern) wird, sofern die Münzen durch uns exportiert werden, ein Aufgeld von 15% netto auf den Zuschlagspreis berechnet; sie erhalten die Lieferung nur gegen Zahlung des Kaufpreises in EUR Währung, bankspesenfrei.Ausländischen Münzhändlern aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft wird bei Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 14 Nr. 1b UStG in Verbindung mit Besitz § 6a UStG die Lieferung ohne Umsatzsteuer berechnet. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten über einen Zuschlag wird die Nummer noch einmal ausgerufen. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu trennen oder zu vereinigen. Der Zutritt zur Versteigerung wird nur solchen Interessenten gestattet, die im Besitz eines Kataloges sind. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen ohne Nennung von Gründen von der Auktion auszuschließen. Die Steigerungsstufen werden vom Auktionator festgsetzt und betragen in der Regel
5-10% über dem vorangegangenen Angebot. bis zu EUR 50.- Nach der Versteigerung erfolgt die Übergabe der ersteigerten Gegenstände gegen Barzahlung. Wird die Zahlung oder die Abnahme verweigert, so verliert der Ersteigerer seine Rechte daran; die Stücke können neu versteigert werden, wobei der Ersteigerer für einen eventuellen Mindererlös haftet, auf einen höheren Erlös aber keinen Anspruch hat. Für verspätete Zahlungseingänge berechnen wir Verzugszinsen von 1,5% pro Monat und Bearbeitungsgebühren. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Datum des Auftragseingangs. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleibt dasAuktionsgut gemäß § 455 BGB Eigentum des Einlieferers. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Wiederverkäufer ist Stuttgart. Die Angaben im Katalog über Bestimmungen und Erhaltungsgrade sind nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Genauigkeit nach den handelsüblichen Kriterien gemacht. Sie gelten jedoch als persönliche Beurteilung und nicht als Zusicherung einer Eigenschaft. Eine Rechts- und Sachmängelhaftung gemäß §434, 459 ff. BGB wird somit nicht begründet. Anwesende Bieter kaufen „wie besehen„. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen- Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes. Es gilt deutsches Recht. Bitte beachten Sie: Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, der Ausruf erfolgt bei 90 %. Gebote unter diesem Ausrufpreis werden nicht berücksichtigt. |
||||||
| Einlieferungen | ||||||
| Auktionskataloge | ||||||
| Gebote | ||||||
| Ergebnislisten | ||||||
| Impressionen | ||||||
| AGB | ||||||
|
||||||
|
||||||
Auktionen Tel:+49(0)711 24847369 |
||||||